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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Die Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge
© Lupo / Pixabay.com

Wenn Sie Ihre eigene Beerdigung bereits vorab organisieren und Ihre Hinterbliebenen nicht finanziell belasten möchten, dann können Sie mit einer Bestattungsvorsorge Ihre Beerdigung organisieren und finanzieren.

Wie kann ich die Bestattungsvorsorge treffen?

Die übliche Variante ist der Abschluss eines Werkvertrages mit einem Bestatter Ihrer Wahl. Alternativ können Sie eine Bestattungsversicherung abschließen, die von zahlreichen Finanzunternehmen angeboten wird und die nach Umfang und Art der versicherten Leistungen variiert. Nicht zur Bestattungsvorsorge gehört die Grabpflege. Auch die können aber Sie zu Lebzeiten für eine bestimmte Dauer regeln. Hier ist Ihr richtiger Ansprechpartner die Friedhofsgärtnerei des Friedhofs, auf dem Sie bestattet werden möchten.

Und Sie können natürlich ganz einfach einen Betrag für Ihre Bestattung samt Ihren Wünschen dafür zur Seite legen. Allerdings ist dann nicht unbedingt garantiert, dass die Hinterbliebenen sich auch daran halten, wenn Sie sie nicht in Form einer Bestattungsverfügung dokumentiert haben. Daher ist die Vorsorge bei einem Bestatter oft die bessere Wahl.

Die Bestattungsvorsorge beim Bestattungsunternehmen

Wenn Sie sich für die von einem Bestattungsunternehmen geplante Bestattungsvorsorge entscheiden, profitieren Sie vom direkten Kontakt mit dem Bestatter. Hier zählt vor allem die persönliche Vertrauensbasis, auf deren Grundlage es Ihnen leichter fallen wird, über Ihre persönlichen Wünsche zu sprechen. Zu den Gesprächsinhalten zählen die Art Ihrer Bestattung, die Blumendekoration sowie der gesamte Ablauf. Sie haben auch die Möglichkeit, schon jetzt ein Kleidungsstück zu bestimmen, das Sie im Sarg tragen möchten, sowie die Gegenstände, die Sie bei sich haben möchten.

Achten Sie darauf, dass die von Ihnen an das beauftragte Bestattungsunternehmen gezahlten Beträge auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. Dann kann es auch im Falle einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens nicht von den Gläubigern angetastet werden. Aber ein seriöses Institut wird ohnehin mit diesem Modell arbeiten.

Sie können Wünsche für Ihre eigene Bestattung auch in einer Bestattungsverfügung festhalten. Damit treffen Sie zwar keine finanzielle Vorsorge, leisten aber möglicherweise wichtige emotionale Hilfestellung für Ihre Angehörigen. Denn oft wissen die Hinterbliebenen gar nicht, wie sich ein Verstorbener seine eigene Beerdigung ausgemalt hat. Eine kostenlose Vorlage für eine Bestattungsverfügung finden Sie auch in unserem Downloadbereich.

Rechtliche Stellung der Bestattungsvorsorge

Haben Sie mit einem Bestattungsunternehmen einen Vertrag über die Bestattungsvorsorge geschlossen, kann sein Inhalt von Ihren Erben nicht verändert werden, was gleichermaßen für den von Ihnen festgelegten Bestattungsablauf gilt. Auch wenn die einzelnen Bundesländer eine in den Bestattungsgesetzen festgeschriebene Totenfürsorgepflicht vorsehen, ist Ihr im Rahmen der Bestattungsvorsorge festgelegter Wille vorrangig und deshalb unantastbar. Sollten Sie zu Lebzeiten Sozialhilfe beantragen müssen, darf Ihr bereits abgeschlossener Vertrag über die Bestattungsvorsorge nicht angetastet werden, es sein denn, er übersteigt wesentlich das Verhältnis zu den allgemeinen Lebensumständen.